Zeltlager 2026
Das Zeltlager findet vom 24.08. bis 01.09.2026 am Ebnisee statt. Alle Kinder zwischen 8 bis 13 Jahren sind herzlich dazu eingeladen.
Jetzt anmelden: https://elkw4209.krz.tools/publicgroup/225
Hier der Flyer mit allen Infos:

Reisebedingungen zur Pauschalreise
Zuschüsse
Für die Zeltlager der Kirchengemeinde Derendingen können von kinderreichen und finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse beantragt werden.
Sind Sie dazu berechtigt, einen Zuschuss zu beantragen, müssen Sie nur 50€ pro Kind für das Zeltlager zahlen!
Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplans Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten und kinderreichen Familien Zuschüsse, um auf Zeltlagern der Jugendverbände teilnehmen zu können.
Die staatliche Zuwendung beträgt pro Tag und Teilnehmer 25€.
Somit können zuschussberechtigte Kinder nur mit einem kleinem eigenen finanziellen Beitrag (50€) an unseren Zeltlagern teilnehmen.
Die Prüfung der Einhaltung der untenstehenden Einkommensgrenzen und damit die endgültige Entscheidung über die Gewährung des beantragten Zuschusses kann vom Regierungspräsidium aus verfahrenstechnischen Gründen erst mit der Prüfung des Verwendungsnachweises, d.h. nach Ende des Zeltlagers vorgenommen werden.
Aus untenstehenden Zahlen können Sie ersehen, ob Sie einen Zuschuss aus dem Landesjugendplan erhalten können.
Falls Sie laut der untenstehenden Definition zuschussberechtigt sind, kreuzen Sie bitte auf der Anmeldung den Punkt Zuschuss an.
Sie erhalten dann das Antragsformular und Erläuterungen zum Ablauf per E-Mail zugeschickt.
Als finanziell schwächer gestellt gilt, wer 60 Prozent oder weniger eines durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommens (netto) nach den letzten veröffentlichten Zahlen des Statistischen Landesamtes von 2019 zur Verfügung hat:
60% von monatlich 3.572€ für eine Familie* mit einem Kind, d.h. 2.143€.
60% von monatlich 3.968€ für eine Familie mit zwei Kindern, d.h. 2.381€.
60% von monatlich 3.787€ für eine Familie mit drei und mehr Kindern, d.h. 2.272€.
* Familie umfasst in der Statistik: Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende
Hinweis: Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das monatliche Nettoeinkommen!
Beispiel 1:
Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Das monatliche Familieneinkommen beträgt 2.250€ Netto. Die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern ist 2.381€. Die Familie ist somit zuschussberechtigt.
Beispiel 2:
Eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern verdient 2.500€ Netto. Die Einkommensgrenze für eine Familie (darunter zählt auch der / die Alleinerziehende) ist 2.143€. Sie ist somit nicht zuschussberechtigt.

WoGeLe
Eine Woche Alltag ohne Eltern? Das geht.
Bei der Woche gemeinsamen Lebens teilen Ehrenamtliche Mitarbeitende mit Jugendlichen eine Woche gemeinsam Alltag und Glaube. Nach der Schule gemeinsam Hausaufgaben machen, abends ein nices Programm erleben und einfach die Gemeinschaft miteinander feiern. Das ist die WoGeLe. Sie findet von Sonntagnachmittag bis Samstagvormittag statt.
Kinderaktionswoche
Alle zwei Jahre findet in den Herbstferien eine Kinderaktionswoche statt. Zuletzt waren 2025 die LEGO® Bautage. An vier Tagen entstand eine große Stadt. Zwischendurch hörten wir auf eine spannende Bibelgeschichte. Auch mit vielen leckeren Snacks und Kuchen waren wir gut versorgt.
Wir freuen uns schon auf die nächsten Kinderaktionstage 2027.
